Weihe

 

Das Weihesakrament wird aufgeteilt in Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe. Gespend

et werden darf es nur getauften und gefirmten Männern. Durch die Weihe wird die geweihte Person einer bestimmten Diözese oder einem Orden eingegliedert. Die einmal durch Handauflegung des Bischofs und Weihegebet gültig gespendete Weihe ist unwiderruflich und unwiederholbar. Sie verleiht dem Geweihten, der durch die Weihe zum geistlichen Dienst bestellt wird, den sog. „character indelebilis“, ein untilgbares Prägemal. Dieses unauslöschliche Mal verbindet den Geweihten ein Leben lang mit Gott.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Erzbischöflichen Priesterseminars Collegium Borromaeum oder bei der Diözesanstelle Berufe der Kirche